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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mindestbestellwert
Wir kennen keinen Mindestbestellwert. Sie sind bei uns immer willkommen, ob Sie einen Artikel bestellen oder gleich zehn. Lieferung nur bei Vorkasse!

Transportschäden
Alle Artikel werden von uns geprüft und sorgfältig verpackt. Sollte trotzdem ein Artikel beschädigt bei Ihnen ankommen, so stellen Sie bitte in Gegenwart des Zustellers eine Schadensmeldung aus.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1
Geltendes Recht

Für sämtliche Streitigkeiten um und aus diesem Vertrag findet ausschließlich das Deutsche Recht Anwendung.


§ 2
Gerichtsstandvereinbarung

Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten um und aus diesem Vertrag befindet sich am Sitz der Niederlassung der PIT GmbH & Co. KG in Debstedt (Amtsgericht Bremerhaven/Landgericht Bremen), sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt.

Selbes gilt auch, wenn der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes der Bundes-republik Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.


§ 3
Vertragsabschluss

(1)    Alle unsere Angebote sind freibleibend, d.h., sie sind bis zur expliziten Bestätigung der Auftragsannahme unverbindlich.

(2)    Sämtliche Aufträge und Abreden bedürfen zwingend der Schriftform. Von dieser kann nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung abgesehen werden.

(3)    Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Verwenderin zustande, wobei ausschließlich deren Inhalt maßgeblich ist.

(4)    Vorbenannte Grundsätze gelten auch für jedwede Form des elektronischen Schriftverkehrs.


§ 4
Lieferungen

(1)    Von uns mitgeteilte Lieferzeiten gelten grundsätzlich nicht als verbindlich, sondern nur als voraussichtliche Liefertermine. Anderes gilt lediglich, wenn ein konkreter, fester, kalendermäßig bestimmbarer Liefertermin vereinbart und bestätigt wurde. Wurde bereits im Rahmen einer bestehenden Bestellung eine ungefähre Lieferzeit mitgeteilt, so beginnt deren Lauf grundsätzlich von neuem, sofern der Kunde nachträglich Änderungen des Auftrags wünscht. Dabei können Änderungen des Auftrags grundsätzlich nur bis vier Wochen vor dem vorgesehenen Lieferzeitpunkt berücksichtigt werden, sofern keine anderweitige Mittei-lung erfolgt.

(2)    Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Ware um auftragsbezogene Fertigung handelt, sodass produktionsbedingte Mengenabweichungen bis zu 10 % zulässig sind, ohne das daraus Ansprüche erwachsen. Dieses gilt auch für Teillieferungen auf Abruf.

(3)    Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maß, Gewicht, Farbtönen und Konsistenz der Stoffe sind im Rahmen des Handelsüblichen gestattet. Dieses gilt insbesondere für Ab-weichungen der Produktion von den Mustern.

(4)    Für uns zur Verfügung gestellte Muster und Vorlagen wird außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit keinerlei Haftung übernommen.

(5)    Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm in Auftrag gegebene Ware in Bezug auf Form, Farbe, Dekoration, Größe, Beschriftung und Gewicht nicht in Schutzrechte Dritter eingreift. Sollte sich aufgrund einer der vorbezeichneten Rechtsverletzungen der Absatz des bestell-ten Produktes für den Besteller als unmöglich erweisen, so ist er dennoch verpflichtet, das Produkt voll umfänglich abzunehmen und zu bezahlen. Aus diesem Verhältnis entstehende Schadensersatzansprüche hat der Kunde vollends zu übernehmen und die Verwenderin im Innenverhältnis freizustellen, soweit dieses nicht aus eigenem Verschulden in Form von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz erfolgte.


§ 5
Erfüllungsort / Versand

(1)    Leistungs- und Erfolgsort für Lieferungen und Leistungen beider Seiten ist der Sitz der Verwenderin in Debstedt.

(2)    Falls der Kunde die Versendung der Ware an einen anderen Ort wünscht, hat er die dadurch entstehenden Transportkosten und das Transportrisiko vollumfänglich zu tragen. Dabei ist es der Verwenderin belassen, die Versandart, die Versandperson und den Ver-sandweg zu bestimmen, wenn der Kunde keine ausdrückliche Anweisung erteilt.

(3)    Für zum Export bestimmte Ware hat der Kunde die Gewähr für das Verbringen in das Zoll-ausland und für die Verwendung im Zollausland zu übernehmen. Er hat auf Anforderung der Verwenderin die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

(4)    Sollte entgegen Ziff. (2) eine frachtfreie Lieferung vereinbart sein, wird diese zum vom Kunden angegebenen Ort erfolgen. Anderenfalls an den nächstgelegenen Firmensitz des Kunden. Dabei hat der Kunde sämtliche Nebenkosten, wie Rollgeld, Flächenfrachtempfang usw. zu übernehmen.


§ 6
Leistungen und Lieferverzug

(1)    Lieferungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen - gleich wel-cher Art -, Rohmaterialmangel, staatlichen Eingriff oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren und die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns neben dem Rücktritt vom Vertrag wahlweise auch dazu, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Organisationszeit zu verlängern. Bei längeren Unterbrechungen wird dem Kunden Beginn und Ende der Lieferverzögerung mitgeteilt, sobald dieses abzusehen ist, wobei auch diese Mitteilung nicht bindend ist. Ist der Kunde nicht in der Lage, die Lieferung zu dem verspäteten Zeitpunkt abzunehmen, so hat er die-ses unverzüglich anzuzeigen und trägt im Falle des Streits die Beweislast für diese Umstän-de.

(2)    Wir sind unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen berechtigt, vom Vertrag zurück-zutreten, wenn wir mit unseren Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlos-sen haben und von diesen unverschuldet nicht beliefert werden und alle zumutbaren An-strengungen unternommen haben, um die Materialien, die wir zur Durchführung des Auftra-ges benötigen, zu beschaffen.

(3)    Die Verwenderin ist zu adäquaten Teilleistungen berechtigt, wenn die Teilleistung für den Kunden wirtschaftlich verwertbar ist, wobei er im Bestreitensfalle die Beweislast für die nichtwirtschaftliche Verwertbarkeit der Teillieferung zu tragen hat.

§ 7
Preise und Zahlungsverzug

(1)    Mangels anderweitiger Vereinbarungen sind vom Kunden die zum Zeitpunkt der Auftrags-erteilung vereinbarten Preise zu zahlen. Die Verwenderin ist jedoch berechtigt, diese Preise angemessen zu erhöhen, wenn sich die zur Herstellung erheblich verteuert hat. Vereinbarte Preise verstehen sich inklusive Standartverpackung.

(2)    Mehrkosten durch nachträgliche Änderungen der Verpackungsart, gleich aus welchem Grund, haben die Kunden zu tragen. Die durch Umverpackung benötigte Zeit wird der an-gegebenen voraussichtlichen Lieferzeit hinzugesetzt, sofern die besondere Verpackungsart nicht bereits bei Auftragserteilung ordnungsgemäß mit angegeben wurde.

(3)    Mangels anderweitiger Vereinbarungen sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens eine Woche nach Rechnungserhalt zahlbar. Mit Über-schreitung dieses Zahlungsziels gerät der Kunde in Verzug im Sinne der gesetzlichen Re-gelung.

(4)    Für eine notwendig gewordene Mahnung wird eine Verwaltungspauschale von 20,00 Euro er-hoben.

(5)    Bei Teilleistungen hat der Kunde den Preis entsprechend der Teilleistung zu zahlen.

(6)    Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten ist.

(7)    Befindet sich der Kunde mit einem Betrag von über 5.000,00 Euro im Zahlungsverzug, werden sofort sämtliche unserer Forderungen zur Zahlung fällig. Weitere Lieferungen erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse. Sollte der vorkassepflichtige Käufer zum vereinbarten Liefertermin nicht in der Lage sein, die Vorausleistung zu erbringen, behalten wir uns vor, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.


§ 8
Abnahme

(1)    Werden Waren von unserem Lager zur Verfügung des Kunden bereitgehalten oder zur An-fertigung ohne Versandbestimmung verkauft, so hat der Kunde mangels besonderer Verein-barung innerhalb von vier Wochen nach Meldung der Fertigstellung die Ware abzunehmen. Sollte diese Frist überschritten sein, behalten wir uns vor, wahlweise die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern. Sollten die Einlagerungskosten im Verhältnis zum Wert der Ware unverhältnismäßig sein oder werden, behält sich die Verwenderin die Verwertung der Ware vor, die auch in deren Vernichtung bestehen kann, sofern eine andere Verwertung nicht möglich ist, und die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches. Der Kunde trägt die Beweislast für eine nicht ordnungsgemäße Verwertung.


§ 9
Eigentumsvorbehalt

(1)    Sämtliche Lieferung von Ware erfolgt unter verlängertem Eigentumsvorbehalt, bis die Ware vollständig bezahlt ist.

(2)    Der Eigentumsvorbehalt umfasst sämtliche Forderungen, auch künftig entstehende oder bedingte Forderungen, aus der Geschäftsverbindung. Das gilt auch dann, wenn der Kauf-preis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da das vorbe-haltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderungen dient.

(3)    Bei Verarbeitung oder Vermischung der Eigentumsvorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht dem Verwender das Miteigentum anteilig an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes des Vorbehaltsgegenstandes der anderen verwerteten Ware zu.

(4)    Im Rahmen des verlängerten Eigentumsvorbehalts ist der Kunde berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Die aus die-sem Warenverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde jetzt sicherungshalber an uns ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Forderungen, wie die Vorbe-haltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden mit anderen, nicht von uns verkaufter Wa-re veräußert, wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung in dem Verhältnis abge-treten, wie unsere Ware zu den anderen Verkaufswaren im Rechnungswert steht. Wir neh-men diese Abtretung an und ermächtigen den Kunden, treuhänderisch die an uns abgetre-tenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug mit Forderungen aus der Geschäftsverbindung, sind wir berechtigt, dem Kunden die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zu untersagen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung für die abgetretenen Forderungen zu widerrufen und die Forderung selbst gegenüber dem Abnehmer einzuziehen. Diesbezüglich ist der Käufer verpflichtet, uns die dafür notwendigen Informationen zuzuleiten.

(5)    Sofern die Verwenderin von ihrem Eigentumsvorbehaltsrecht Gebrauch macht, ist sie be-rechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder zu versteigern. Weitergehende Schadenser-satzansprüche insbesondere entgangener Gewinn, bleiben vorbehalten.

(6)    Übersteigt der Wert die für unsere jeweiligen Gesamtforderungen bestehenden Sicherheiten den Wert unserer fälligen Forderungen um mehr als 20 %, so ist die Verwenderin verpflichtet, insoweit Sicherheit auf Verlangen des Kunden nach seiner Wahl freizugeben.

(7)    Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahmungen, Insolvenz und derglei-chen hat der Vorbehaltserwerber dem Verwender unverzüglich anzuzeigen. Die sich hie-raus ergebenden Interventionskosten gehen zu Lasten des Erwerbers, wenn deren Entste-hung nicht durch uns verschuldet sind.


§ 10
Gewährleistung

(1)    Die vom Verwender gelieferte Ware ist von Kaufleuten unverzüglich nach Lieferung auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen.
(2)    Sollte die Ware einen Sach- oder Rechtsmangel aufweisen, ist dieser Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und dem Verwender ein Muster der beanstandeten Ware zur Verfügung zu stellen, anderenfalls erlöschen die Gewährleistungsansprüche. Sollte sich später ein versteckter, schwer erkennbarer Mangel zeigen, so ist dieser unverzüglich nach Be-kanntwerden mitzuteilen.
(3)    Stellt sich bei Überprüfung der Ware heraus, dass diese mangelhaft ist, so steht es der Verwenderin frei, innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder adäquaten Ersatz zu liefern.
(4)    Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren binnen eines Jahres ab Abholung/ Übergabe an die Transportperson der Ware.


§ 11
Haftung

(1)    In allen Fällen ist unsere Haftung auf Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und nicht die vertragliche Hauptleistungspflicht oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betrifft.
(2)    Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
(3)    Der Umfang der Haftung ist begrenzt auf den Erfüllungsbetrag des Vertrages.


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Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

PIT GmbH & Co. KG
Bördestraße 14
27607 Langen-Debstedt

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ihr Texolit TeamAGB:


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